Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber der KMG Kessmann Montage GmbH
Stand: 01.01.2024
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer das uneingeschränkte Recht, Fotos und andere Darstellungen der im Rahmen des Projektes erstellten Objekte und Einrichtungen für Eigenwerbungszwecke zu nutzen, und zwar sowohl während der Vertragslaufzeit als auch nach deren Beendigung. Dies umfasst vom Auftragnehmer erstelltes sowie vom Auftraggeber bereitgestelltes Bildmaterial. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf alle bekannten Verwendungsarten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Werbung im Internet, in Broschüren und Anzeigen. Der Auftragnehmer darf das Bildmaterial zu diesem Zweck bearbeiten.
Die genannten Einschränkungen gelten nicht für Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche, die auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz von vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. Produktbeschreibungen, Muster oder Präsentationen stellen ohne ausdrückliche schriftliche Erklärung keine Garantieerklärungen oder Eigenschaftszusicherungen dar.